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Gold-Food Pinzette für essbares Blattgold & Blattsilber

Produktinformationen "Gold-Food Pinzette für essbares Blattgold & Blattsilber"

Mit unserer hochwertigen Gold-Food-Pinzette gelingt das Anbringen von essbarem Blattgold und Blattsilber so einfach und präzise wie nie zuvor.

Die gebogene Präzisionspinzette eignet sich ideal für den professionellen Einsatz in Gastronomie, Catering und gehobener Patisserie. Ihre feine Spitze ermöglicht ein sicheres Greifen und punktgenaues Platzieren selbst filigranster Elemente wie Goldflocken, Blattgold-Streifen oder dekorativer Formen wie Quadrate und Herzen.

Länge: 160 mm 
Material: 18/0 Edelstahl

Spülmaschinengeeignet

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Zubehör-Artikel

Goldmarie® Gold Nest
Goldmarie® Gold Nest 2mm
Gebinde: 0,3 g
  GOLDMARIE® Gold-Nest - Echtes Blattgold in 23 Karat in feinen Streifen. Wird mit einer Pinzette oder den Fingern schnell und sehr einfach auf die Speißen oder Teller aufgebracht. DAS GOLDIGE HIGHLIGHT FÜR GOURMETS. Verwenden Sie Gold oder Silber zum Verfeinern Ihrer Speisen und Getränke. Setzen Sie ein goldiges Highlight mit Echtgold- und Echtsilberprodukten von GOLDMARIE. Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere. Das Goldpuder eignet sich zum Verzieren und Dekorieren von Delikatessen. Speisen als auch Getränke können mit dem Goldpuder verfeinert werden.Zum Beispiel: Schokoladen, Pralinen, Desserts, Torten, Kuchen, Hauptgerichte, Drinks, und vieles mehr. Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen. Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland. Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert. Grössere Mengen auf Anfrage: info@noris-blattgold.de Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz. Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.  

Inhalt: 0.3 Gramm (289,57 € / 1 Gramm)

86,87 €
Goldmarie® Quadrate 6 x 6 mm
Goldmarie® Quadrate 6 x 6 mm
Gebinde: 570 Stück
  GOLDMARIE® Gold-Quadrate - Echtes Blattgold in 23 Karat in feinen Quadraten. Wird auf ein Papier gestreut und einfach mit dem Goldmarie Fächer Pinsel angehoben und auf die Speisen oder Teller aufgebracht. DAS GOLDIGE HIGHLIGHT FÜR GOURMETS. Verwenden Sie Gold oder Silber zum Verfeinern Ihrer Speisen und Getränke. Setzen Sie ein goldiges Highlight mit Echtgold- und Echtsilberprodukten von GOLDMARIE. Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere. Das Goldpuder eignet sich zum Verzieren und Dekorieren von Delikatessen. Speisen als auch Getränke können mit dem Goldpuder verfeinert werden.Zum Beispiel: Schokoladen, Pralinen, Desserts, Torten, Kuchen, Hauptgerichte, Drinks, und vieles mehr. Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen. Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland. Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert. Grössere Mengen auf Anfrage: info@noris-blattgold.de Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz. Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.  

Inhalt: 570 Stück (0,10 € / 1 Stück)

54,86 €
Tipp
Goldflocken Gr.2
Goldmarie® Blattgold Flocken - Streuer
Gebinde: 0,3 g | Produkt: Gold 23 Karat
  Unsere meistverkaufte Flockengröße! GOLDMARIE® Flocken -  Echtes Blattgold in feinen Flocken, wahlweise in 22 oder 23 Karat erhältlich. Die essbaren Goldflocken werden standardmäßig in einem Glas geliefert. Bei größeren Bestellmengen können sie auf Anfrage auch in einer Dose verpackt werden. Wird auf ein Papier gestreut und einfach mit dem Goldmarie Fächer Pinsel angehoben und auf die Speißen oder Teller aufgebracht. Die Flocken-Größe 1 und 2 eignen sich zum Streuen. DAS GOLDIGE HIGHLIGHT FÜR GOURMETS. Verwenden Sie Gold oder Silber zum Verfeinern Ihrer Speisen und Getränke. Setzen Sie ein goldiges Highlight mit Echtgold- und Echtsilberprodukten von GOLDMARIE. Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere. Das Goldpuder eignet sich zum Verzieren und Dekorieren von Delikatessen. Speisen als auch Getränke können mit dem Goldpuder verfeinert werden.Zum Beispiel: Schokoladen, Pralinen, Desserts, Torten, Kuchen, Hauptgerichte, Drinks, und vieles mehr. Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen. Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland. Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.   Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz. Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.  

Inhalt: 0.3 Gramm (193,23 € / 1 Gramm)

Varianten ab 56,14 €
57,97 €
Goldmarie Herzen Blattgold Herzen essbar
Goldmarie® Herzen 8 mm
Gebinde: 380 Stück
  GOLDMARIE® Gold-Herzen - Echtes Blattgold in 23 Karat in feiner Herzform. Wird auf ein Papier gestreut und einfach mit dem Goldmarie Fächer Pinsel angehoben und auf die Speisen oder Teller aufgebracht. DAS GOLDIGE HIGHLIGHT FÜR GOURMETS. Verwenden Sie Gold oder Silber zum Verfeinern Ihrer Speisen und Getränke. Setzen Sie ein goldiges Highlight mit Echtgold- und Echtsilberprodukten von GOLDMARIE. Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere. Das Goldpuder eignet sich zum Verzieren und Dekorieren von Delikatessen. Speisen als auch Getränke können mit dem Goldpuder verfeinert werden.Zum Beispiel: Schokoladen, Pralinen, Desserts, Torten, Kuchen, Hauptgerichte, Drinks, und vieles mehr. Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen. Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland. Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert. Grössere Mengen auf Anfrage: info@noris-blattgold.de Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz. Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.  

Inhalt: 380 Stück (0,14 € / 1 Stück)

54,86 €