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Goldmarie® Goldstreuer Herzen

Produktinformationen "Goldmarie® Goldstreuer Herzen"

Beschreibung der Grafik

Goldmarie® Essbares Blattgold Herzen 23 Karat. Essbares Blattgold für Torten, Desserts & Pralinen

Mit den GOLDMARIE® Goldstreuer Herzen wird jede Torte, Praline und jedes Dessert zum echten Hingucker. Die zarten Herzchen aus echtem Blattgold setzen stilvolle Akzente und machen selbst einfache Backideen zu festlichen Meisterwerken. Ob für Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen oder einfach, um deine Backkünste glamourös zu veredeln, diese essbaren Blattgold Herzen sorgen garantiert für staunende Blicke. Dank des praktischen Streuers lässt sich das Blattgold einfach und gleichmäßig auf die Speisen streuen. So kannst du deine Dekorationen mühelos und präzise platzieren, ohne Werkzeug. Sie sind nicht nur ein optisches Highlight, sondern dank 23 Karat Blattgold (E175) auch vollständig essbar und lebensmittelsicher.

Vorteile auf einen Blick

  • Echtes essbares Blattgold (23 Karat, E175)
  • Feine Herzform für elegante Dekorationen
  • Einfach aus dem Streuer auf Torten, Pralinen, Desserts, Getränke & Cocktails streuen
  • Für Profis in Gastronomie und Pâtisserie sowie private Genießer
  • Schnelle, mühelose Handhabung für perfekte Akzente

Vielseitige Anwendung

Die GOLDMARIE® Herzen eignen sich für alle süßen Kreationen:

  • Torten & Kuchen: Streuen oder gezielt auflegen für glanzvolle Akzente
  • Pralinen & Schokolade: Herzchen als Highlight auf Trüffeln oder Pralinen
  • Desserts & Süßspeisen: Cremes, Mousses oder Obstkreationen dekorieren
  • Getränke & Cocktails: Liköre, Sekt oder Cocktails stilvoll veredeln
  • Festliche Speisen: Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum oder Gourmet-Menüs

Qualität & Sicherheit

Alle GOLDMARIE® Produkte werden in spezialisierten Manufakturen hergestellt und durchlaufen strenge Qualitätskontrollen. Essbares Blattgold ist ab 22 Karat für den Verzehr zugelassen. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt unter anderem durch die Landesgewerbeanstalt (LGA). So ist Genuss und Sicherheit jederzeit gewährleistet.

Essbares Blattgold (E175) und Blattsilber (E174) sind in Deutschland als eingeschränkt verwendbare Zusatzstoffe für Pralinen, Süßwaren, Gebäck und Liköre zugelassen. Außerhalb Deutschlands ist die jeweilige nationale Gesetzgebung zu beachten.

Größere Abnahmemengen auf Anfrage: contact@gold-food.com