Goldmarie® Goldstreuer Quadrate
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Produktinformationen "Goldmarie® Goldstreuer Quadrate"
Goldmarie® Goldstreuer Quadrate 23 Karat. Essbares Blattgold für Torten, Desserts & Pralinen
Mit den GOLDMARIE® Goldstreuer Quadrate wird jede Torte, Praline und jedes Dessert zum echten Hingucker. Die zarten Quadrate aus echtem Blattgold setzen stilvolle Akzente und machen selbst einfache Backideen zu festlichen Meisterwerken. Ob für Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen oder einfach, um deine Backkünste glamourös zu veredeln, diese essbaren Blattgold Quadrate sorgen garantiert für staunende Blicke. Dank des praktischen Streuers lässt sich das Blattgold einfach und gleichmäßig auf die Speisen streuen. So kannst du deine Dekorationen mühelos und präzise platzieren, ohne Werkzeug. Sie sind nicht nur ein optisches Highlight, sondern dank 23 Karat Blattgold (E175) auch vollständig essbar und lebensmittelsicher.
Vorteile auf einen Blick
- Echtes essbares Blattgold (23 Karat, E175)
- Feine Quadrate für elegante Dekorationen
- Einfach aus dem Streuer auf Torten, Pralinen, Desserts, Getränke & Cocktails streuen
- Für Profis in Gastronomie und Pâtisserie sowie private Genießer
- Schnelle, mühelose Handhabung für perfekte Akzente
Vielseitige Anwendung
Die GOLDMARIE® Quadrate eignen sich für alle süßen Kreationen:
- Torten & Kuchen: Streuen oder gezielt auflegen für glanzvolle Akzente
- Pralinen & Schokolade: Herzchen als Highlight auf Trüffeln oder Pralinen
- Desserts & Süßspeisen: Cremes, Mousses oder Obstkreationen dekorieren
- Getränke & Cocktails: Liköre, Sekt oder Cocktails stilvoll veredeln
- Festliche Speisen: Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum oder Gourmet-Menüs
Qualität & Sicherheit
Alle GOLDMARIE® Produkte werden in spezialisierten Manufakturen hergestellt und durchlaufen strenge Qualitätskontrollen. Essbares Blattgold ist ab 22 Karat für den Verzehr zugelassen. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt unter anderem durch die Landesgewerbeanstalt (LGA). So ist Genuss und Sicherheit jederzeit gewährleistet.
Essbares Blattgold (E175) und Blattsilber (E174) sind in Deutschland als eingeschränkt verwendbare Zusatzstoffe für Pralinen, Süßwaren, Gebäck und Liköre zugelassen. Außerhalb Deutschlands ist die jeweilige nationale Gesetzgebung zu beachten.
Größere Abnahmemengen auf Anfrage: contact@gold-food.com