Goldmarie® Herzen 8 mm
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Produktinformationen "Goldmarie® Herzen 8 mm"
Goldmarie® Essbares Blattgold Herzen 23 Karat. Essbares Blattgold für Torten, Desserts & Pralinen
Mit den GOLDMARIE® essbaren Blattgold Herzen 23 Karat wird jede Torte, Praline und jedes Dessert zum echten Hingucker. Die zarten Herzchen aus echtem Blattgold setzen stilvolle Akzente und machen selbst einfache Backideen zu festlichen Meisterwerken. Ob für Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen oder einfach, um deine Backkünste glamourös zu veredeln, diese essbaren Blattgold Herzen sorgen garantiert für staunende Blicke. Die Herzen lassen sich mühelos vom Papier aufnehmen und präzise mit einem Pinsel platzieren, sodass deine Dekorationen immer perfekt wirken. Sie sind nicht nur ein optisches Highlight, sondern dank 23 Karat Blattgold (E175) auch vollständig essbar und lebensmittelsicher.
Vorteile auf einen Blick
- Echtes essbares Blattgold (23 Karat, E175)
- Feine Herzform für elegante Dekorationen
- Ideal für Torten, Pralinen, Desserts, Getränke & Cocktails
- Für Profis in Gastronomie und Pâtisserie sowie private Genießer
- Einfache Handhabung: Präzise mit Pinsel platzierbar
Vielseitige Anwendung
Die GOLDMARIE® Herzen eignen sich für alle süßen Kreationen:
- Torten & Kuchen: Streuen oder gezielt auflegen für glanzvolle Akzente
- Pralinen & Schokolade: Herzchen als Highlight auf Trüffeln oder Pralinen
- Desserts & Süßspeisen: Cremes, Mousses oder Obstkreationen dekorieren
- Getränke & Cocktails: Liköre, Sekt oder Cocktails stilvoll veredeln
- Festliche Speisen: Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum oder Gourmet-Menüs
Qualität & Sicherheit
Alle GOLDMARIE® Produkte werden in spezialisierten Manufakturen hergestellt und durchlaufen strenge Qualitätskontrollen. Essbares Blattgold ist ab 22 Karat für den Verzehr zugelassen. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt unter anderem durch die Landesgewerbeanstalt (LGA). So ist Genuss und Sicherheit jederzeit gewährleistet.
Essbares Blattgold (E175) und Blattsilber (E174) sind in Deutschland als eingeschränkt verwendbare Zusatzstoffe für Pralinen, Süßwaren, Gebäck und Liköre zugelassen. Außerhalb Deutschlands ist die jeweilige nationale Gesetzgebung zu beachten.
Größere Abnahmemengen auf Anfrage: contact@gold-food.com