Goldmarie® Quader 15 x 15 mm
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Produktinformationen "Goldmarie® Quader 15 x 15 mm"
Goldmarie® Essbares Blattgold Quadrate 23 Karat. Essbares Blattgold für Torten, Desserts & Pralinen
Mit den GOLDMARIE® essbaren Blattgold Quadrate 23 Karat wird jede Torte, Praline und jedes Dessert zum echten Hingucker. Die zarten Quadrate aus echtem Blattgold setzen stilvolle Akzente und machen selbst einfache Backideen zu festlichen Meisterwerken. Ob für Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen oder einfach, um deine Backkünste glamourös zu veredeln, diese essbaren Blattgold Quadrate sorgen garantiert für staunende Blicke. Die Quadrate lassen sich mühelos vom Papier aufnehmen und präzise mit einem Pinsel platzieren, sodass deine Dekorationen immer perfekt wirken. Sie sind nicht nur ein optisches Highlight, sondern dank 23 Karat Blattgold (E175) auch vollständig essbar und lebensmittelsicher.
Vorteile auf einen Blick
- Echtes essbares Blattgold (23 Karat, E175)
- Feine Quadrat-Form für elegante Dekorationen
- Ideal für Torten, Pralinen, Desserts, Getränke & Cocktails
- Für Profis in Gastronomie und Pâtisserie sowie private Genießer
- Einfache Handhabung: Präzise mit Pinsel platzierbar
Vielseitige Anwendung
Die GOLDMARIE® Quadrate eignen sich für alle süßen Kreationen:
- Torten & Kuchen: Streuen oder gezielt auflegen für glanzvolle Akzente
- Pralinen & Schokolade: Quadrate als Highlight auf Trüffeln oder Pralinen
- Desserts & Süßspeisen: Cremes, Mousses oder Obstkreationen dekorieren
- Getränke & Cocktails: Liköre, Sekt oder Cocktails stilvoll veredeln
- Festliche Speisen: Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum oder Gourmet-Menüs
Qualität & Sicherheit
Alle GOLDMARIE® Produkte werden in spezialisierten Manufakturen hergestellt und durchlaufen strenge Qualitätskontrollen. Essbares Blattgold ist ab 22 Karat für den Verzehr zugelassen. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt unter anderem durch die Landesgewerbeanstalt (LGA). So ist Genuss und Sicherheit jederzeit gewährleistet.
Essbares Blattgold (E175) und Blattsilber (E174) sind in Deutschland als eingeschränkt verwendbare Zusatzstoffe für Pralinen, Süßwaren, Gebäck und Liköre zugelassen. Außerhalb Deutschlands ist die jeweilige nationale Gesetzgebung zu beachten.
Größere Abnahmemengen auf Anfrage: contact@gold-food.com