Pralinengold 22 Karat
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Produktinformationen "Pralinengold 22 Karat"
Das hochwertige, lebensmittelechte Rollengold ist 3 mm breit und wird sicher zwischen zwei transparenten Plastikscheiben geliefert. Es ist ideal für eine präzise Arbeit geeignet und ermöglicht eine saubere, kontrollierte Verarbeitung. Perfekt geeignet für die feine Patisserie, Chocolaterie und gehobene Gastronomie.
Dazu passend bieten wir einen speziell entwickelten Abrollapparat für Pralinengold an. Der Abrollapparat ermöglicht durch seine feine Führung ein müheloses Handling. Download: Verarbeitungsanleitung für Pralinengold (PDF)
Vom Umtausch ausgeschlossen.
Verfeinern Sie Ihre Speisen und Getränke zu festlichen Anlässen oder verschenken Sie das Besondere
Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte. Alle Produkte unterliegen definierten Qualitätskontrollen. Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Dieses essbare Blattgold wurde von der Landesgewerbeanstalt geprüft und zertifiziert.
Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck in Deutschland. Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in der Blattgoldmanufaktur unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.
Essbares Blattgold (Lebensmittelfarbstoff E 175) und Blattsilber (Lebensmittelfarbstoff E 174) ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Süsswaren, Gebäck und Likör in Deutschland. Ausnahmeregelungen bzw. Genehmigungen gibt es für Schaumwein bzw. Sekt mit Likörzusatz. Ausserhalb Deutschlands ist die Gesetzgebung des jeweiligen Landes vor dem Einsatz von essbaren Blattgold bzw. Blattsilber zu überprüfen.